Wir bitten um Beachtung der folgenden Regelungen:
1. Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises:
Es muss unabhängig von der Inzidenz
- eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen),
- eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate),
- ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) oder
- ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
2. Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske).
Beim Besuch des Museums gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (nur FFP2 oder medizinische Maske). Bereits beim Betreten des Museums ist die Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch für Personen, die vom Arzt von der Maskenpflicht befreit sind.
3. Kontaktdatenerfassung
Die Erfassung der Kontaktdaten ist mittels Formular oder luca-App möglich.
4. Hygiene- und Abstandsregeln
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln, insebsondere den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen.